Der Anbieter dieses Webangebots (ESI-Anwendungszentrum) ist bemüht, das Angebot im Einklang mit der gültigen Gesetzgebung barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte und Anwendungen unter www.esi-anwendungszentrum.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen (“Konformitätsstatus”)

Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.

Methodik der Prüfung:Selbstbewertung
Erstellungsdatum:3. Dezember 2020
Letzte Überprüfung:3. Dezember 2020

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts. 

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  • Einige Dokumente wurden von Dritten (z.B. Prüfungsamt, andere Einrichtungen der FAU, Ministerien, u.a.) bereitgestellt. Diese Dokumente liegen nicht in einer barrierefreien Fassung vor.
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine Untertitel oder Transkription zur Verfügung.

Begründung

  • Verschiedene  Inhalte aus Dateiformaten aus Büroanwendungen (PDF-Dateien), die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten derzeit noch nicht umgestellt werden. In einigen Fällen (insbesondere bei alten Fassungen der Benutzerinformation, der Jahresberichte oder Mitteilungsblätter, welche nur  in Papierform vorliegen) ist eine Digitalisierung und anschließende Korrektur in ein barrierefreies Format derzeit nicht möglich.
  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiotranskription ist aufgrund des Umfang des Videoarchives noch nicht vollendet worden.

Alternative Zugangswege

  • Wenn Sie Zugang zu PDF-Dateien benötigen, die noch nicht barrierefrei sind, wenden Sie sich bitte an die Redaktion

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. 

Kontaktperson

Dr.-Ing. Torsten Klie

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind. 

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und VermessungSt.-Martin-Straße 47
81541 München